Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert! 

Rund 60 Prozent der Deutschen verschenken die Zuschüsse ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zum Zahnersatz, weil sie ihre Bonushefte nicht regelmäßig führen.

Eine Befragung im Auftrag der DEVK hat herausgefunden, dass 80 Prozent der Versicherten nicht wissen, dass sie lückenlos einen jährlichen Zahnarztbesuch nachweisen müssen, um die Zulage zu erhalten. 39 Prozent der Deutschen besitzen gar kein Bonusheft, noch größer ist der Anteil bei den unter 30-Jährigen. Den Patienten entgeht damit bares Geld. Denn wer regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen kann, erhält den Festzuschuss zum Zahnersatz mit 20 Prozent. Können Sie sogar regelmäßige und lückenlose Zahnarztbesuche in den vergangenen zehn Jahren belegen, erhalten Sie 30 Prozent Festzuschuss. Fehlt allerdings nur ein Bonus-Eintrag, müssen Sie den Bonus erneut vollständig aufbauen.

Sie erhalten bei Zahnersatz und Zahnkronen von Ihrer Krankenkasse zusätzlich zum Kassenanteil einen Bonus, wenn

  • Sie sich nach Vollendung des 17. Lebensjahres wenigstens einmal im Jahr  zahnärztlich untersuchen lassen haben
  • Sie bis zum 18. Lebensjahres die Individualprophylaxe-Untersuchungen in jedem Kalenderhalbjahr in Anspruch genommen haben.
  • Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorgeprogramm. Dieses Spezialprogramm heisst abgekürzt „IP-Prorgramm“ (IP-Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr eine Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrythmus gebunden. Näheres dazu erklären wir Ihnen gerne persönlich.


Grundsätzlich wichtig : Der Gebißzustand muß regelmäßige Zahnpflege erkennen lassen.

Schon seit 1989 ist dieses Nachweisheft für den regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das sogenannte Gesundheitsre- form-Gesetz eingeführt. Wer dennoch „ohne“ ist, sollte uns unbedingt beim nächsten Praxisbesuch darauf ansprechen.

Was tun, wenn der Stempel fehlt?

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonus fehlt:

  • bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr
  • bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr

Dann sollten Sie in der Praxis bitten, den Stempel nachzutragen. In diesem Fall sollten Sie nicht zu lange warten. Voraussetzung ist natürlich, dass man im fraglichen Zeitraum beim Zahnarzt war.

Was tun, wenn das Bonusheft nicht mehr auffindbar ist?

Wenn ein Bonusheft verloren gegangen ist, dann hilft auch hier die Zahnarztpraxis weiter. Anhand der Patientenkartei ist ja nachvollziehbar, wann wer bei der Untersuchung war.

Das Bonusheft soll jeden dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle zum Zahnarzt zu gehen. Denn durch regelmäßige Kontrollen können erst leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt werden und dementsprechend behandelt werden. Das Wichtigste ist also nicht nur der mögliche Spareffekt, sondern die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Besuch an.

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